
AKTUELLES: Spannungen in den Beziehungen zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten
4. September 2025
ARTIKEL: Widerstand gegen Enteignung
4. September 2025
a m 7. Juli 2025 veröffentlicht der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) seine endgültigen Stellungnahmen und Empfehlungen zum zehnten Periodischen Bericht Mexikos, der am 17. und 18. Juni 2025 in Genf, der Schweiz, eingereicht wurde. Mexiko wurde zudem hinsichtlich der Erfüllung und Umsetzung der Empfehlungen aus dem Juli 2018 bewertet.
Mexiko und das CEDAW
Am 17. Juli 1980 unterzeichnet Mexiko die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Es handelt sich hierbei um ein internationales Menschenrechtsabkommen, das 1979 durch die Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Teil dieser Konvention ist das CEDAW, die Frauenrechtskonvention. Diese besteht aus 23 unabhängigen Expert:innen, die von den Mitgliedsstaaten gewählt werden und die Umsetzung der Vorgaben überprüfen. Das CEDAW gilt als das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen und Mädchen, es schützt deren Rechte und soll Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensbereichen, sowohl persönlich als auch öffentlich, herstellen.
„Mit der Ratifizierung“, so die Vereinten Nationen, „verpflichtet sich der jeweilige Staat, die in dem Vertrag (…) anerkannten Rechte und Pflichten umzusetzen. So hat der Staat innerstaatliche Maßnahmen und Rechtsvorschriften bzw. Gesetze einzuführen, die mit den Regelungen (…) vereinbar sind. Außerdem hat der Vertragsstaat mit der Ratifizierung sich verpflichtet, regelmäßig dem Ausschuss einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Vertrages (der Konvention) vorzulegen“.
Der Prozess zur Erarbeitung der Empfehlungen gliedert sich in mehrere Schritte: Er beginnt mit der Vorlage eines Berichts durch die Staaten selbst. Anschließend haben zivilgesellschaftliche Organisationen die Gelegenheit sogenannte „Schattenberichte“ zu teilen, in denen sie ihre eigene Bewertung der Lage schildern. Anschließend findet ein öffentlicher Dialog zwischen dem Komitee und einer staatlichen Delegation über den Bericht statt. Im letzten Schritt werden die endgültigen Beobachtungen und Empfehlungen des CEDAW präsentiert.
Zehnter Bericht Mexikos vor dem CEDAW
Die Anhörung Mexikos vor dem Komitee fand am 17. und 18. Juli 2025 statt. Hier wurden der Bericht vorgestellt, sowie auf die 209 Empfehlungen reagiert, die das Komitee seit 1998 ausgesprochen hat. Die mexikanische Delegation besteht aus der Ersten Sekretärin für Frauen, Citlalli Hernández Mora sowie Vertreter:innen der drei Staatsgewalten und autonomer Organisationen.
Sie betonen, die Präsidentin Mexikos, Claudia Sheinbaum Pardo, habe umfassende legislative Reformen in Gang gesetzt, die die substanzielle, also nicht nur die formale Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in der Verfassung verankern. Sheinbaum habe außerdem dafür gesorgt, dass die Geschlechterparität, das heißt die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, vorangetrieben und der Gender Pay Gap abgeschafft wird. Auch die Gründung des Sekretariats für Frauen wurde hervorgehoben, dieses ermögliche nun, Anliegen zu Frauenrechten auf höchster Ebene zu behandeln.
Citlalli Hernández erkannte jedoch an, dass „bestehende Herausforderungen entschlossen und koordiniert in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft angegangen werden müssen“. Auch der Zugang zur Justiz, die Wiedergutmachung bereits entstandener Schäden sowie die Garantie der Nicht-Wiederholung seien weiterhin offene Probleme, die dringend anzugehen seien, um Frauen ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen und im Kampf gegen Straflosigkeit und Korruption voranzukommen.
Die Berichterstatterin für Mexiko des CEDAW, Yamila González Ferrer, fand zwar lobende Worte etwa für die Wahl der ersten weiblichen Präsidentin Mexikos oder auch die Gründung des Sekretariats für Frauen, sie äußerte jedoch auch umfassende Besorgnis.
Zunächst äußert sie grundlegende Kritik, dass die Antworten des mexikanischen Staates nicht durch Statistiken belegt und damit nicht nachweisbar seien. Auch gebe es herbe Rückschritte, „die zwei grundlegende Säulen der Gewährleistung der Rechte der Frauen schwer beeinträchtigen: die genderbewusste Justiz und die Autonomie der Institutionen, die für deren Überwachung und Durchsetzung verantwortlich sind.“
Das Komitee des CEDAW betont zudem Defizite im Umgang mit systematischem Verschwindenlassen. Die Auswirkungen vor allem auf Frauen seien katastrophal, etwa gebe es eine unzureichende Betreuung von Müttern, die ihre Kinder suchen und dabei selbst Opfer von Drohungen, Verschwinden und Morden werden.
Die Mitglieder des Komitees schneiden auch das Thema sexueller Folter an und kritisieren scharf, dass eine Politik fehle, die betroffenen Frauen Betreuung und Wiedergutmachung bietet.
Auch die Militarisierung wird als kritisches Thema hervorgehoben. Obwohl der mexikanische Staat diese bestreitet, sprechen Expert:innen von mangelndem Schutz für Frauen, die durch Streitkräfte festgenommen werden. In diesem Zusammengang gebe es zudem immer wieder Berichte über sexuelle Gewalt, die öffentlich nicht behandelt würden.
Besorgnis äußert das Komitee auch über die Schwächung der Autonomie der Nationalen Menschenrechtskommission sowie die Abschaffung unabhängiger Institutionen wie dem INAI (Bundesinstitut für Transparenz, Zugriff auf Informationen und Datenschutz).
Ein Thema, das während der Bewertung besondere Besorgnis erregt, war die sogenannte „vorbeugende Untersuchungshaft“. Laut CEDAW-Komitee seien Frauen von dieser Maßnahme unverhältnismäßig stark betroffen, überhaupt ließe die Maßnahme die Zahl der inhaftierten Bevölkerung weiter stark ansteigen. Inhaftierung über lange Dauer ohne rechtmäßige Verurteilung würde sich außerdem Zunehmens zu einer Form der Strafe entwickeln.
Der Staat wurde hierzu nach Maßnahmen gefragt, die er ergreife, um diese Praxis, gemäß den Vorgaben des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, aus dem nationalen Rechtssystem zu beseitigen.
Weitere Kritikpunkte der Expert:innen sind mangelnde Umsetzung der Empfehlungen in den Bereichen Migration, Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wirtschaft, rechtliche Bedingungen sowie Diskriminierung im familiären Umfeld und in Partnerschaften. Die mexikanische Delegation habe diese Punkte umgangen und stattdessen ihren Fokus auf die ergriffenen Maßnahmen der neuen Regierung gelegt. Alles unter dem Motto, „heute ist die Zeit der Frauen“.
Situation der Frauen nach Ansicht der Zivilgesellschaft
Während des Untersuchungsprozesses veröffentlichten zivilgesellschaftliche Organisationen etwa 100 „Schattenberichte“, um die Lage der Frauen aus der Perspektive der Organisationen sichtbar zu machen.
In ihrem gemeinsamen Bericht hoben das Nationale Zivilgesellschaftliche Observatorium für Femizide (OCNF), ein Netzwerk von 43 zivilgesellschaftlichen Organisationen in 22 Bundesstaaten Mexikos, und das Nationale Netzwerk der Organisationen für Menschenrechte „Todos los Derechos para Todas, Todos y Todes“ (Red TDT), bestehend aus 88 Organisationen in 23 Bundesstaaten, hervor, dass derzeit täglich 10 Femizide in Mexiko dokumentiert werden und dass zwischen 2015 und April 2025 insgesamt 34.715 Frauen, Mädchen und Jugendliche ermordet wurden. Davon würden jedoch nur 24,6 % der Fälle überhaupt als Femizid untersucht. Laut Angaben der Bundesregierung, basierend auf dem Nationalen Register für Vermisste und Nicht-Gefundene, gelten zudem 29.509 Frauen als vermisst beziehungsweise nicht-gefunden.
La Red TdT stellt fest, dass, obwohl „die Secretaría de Seguridad y Protección Ciudadana (SSPC) Maßnahmen zur Beseitigung der Gewalt gegen Mädchen, Frauen und Jugendliche ergriffen hat, wie Schulungen zum Thema Feminizid und die Umsetzung eines nationalen Polizeiprotokolls im Bereich Gewalt gegen Frauen“, diese Maßnahmen jedoch ausschließlich ihren Fokus auf familiäre Gewalt haben und nicht ausreichen, um schwere Gewalttaten zu verhindern.
Es findet auch Erwähnung, dass Oaxaca der Bundesstaat mit der höchsten Zahl an Feminiziden in Mexiko ist. Die feministische Organisation aus Oaxaca, Consorcio, informiert, dass „seit der Amtszeit von Salomón Jara Cruz, die am 1. Dezember 2022 begann, bis zum 7. Mai 2025, 242 Femizide in Oaxaca gemeldet wurden, mit 27 Fällen allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres. Zudem wurde ein Anstieg bei der Grausamkeit und Brutalität dokumentiert. 67 % der Frauen und Mädchen wurden mit Schusswaffen ermordet; weitere besonders grausame Feminizid-Methoden, die dokumentiert wurden, sind Verbrennung (9), Strangulierung (8) und Ersticken (7).“ Consorcio weist auch darauf hin, dass die Mehrheit der Fälle noch immer unter einer anderen Kategorie als Femizid untersucht wird: Das FGEO (Fachgericht für weibliche Gewalttaten) hat 453 Akten wegen vorsätzlicher Tötung von Frauen eröffnet, das sind dreimal mehr Akten als wegen Femiziden (173).
Folglich wurden in Oaxaca „auf Grundlage offizieller Daten von 2018 bis März 2023 nur 42 Verurteilungen wegen Femizid (29) und vorsätzlichem Töten von Frauen (13) ausgesprochen, was lediglich 6,6 % der eigentlich 631 während dieses Zeitraums registrierten Femizide entspricht“.
Das Centro de Estudios en Cooperación Internacional y Gestión Pública A.C., das Red Mesoamericana Mujer, Salud y Migración (RMMSyM), das Instituto para las Mujeres en la Migración (IMUMI) und Las Vanders präsentieren in ihrem Bericht zur Situation der menschlichen Mobilität, eine „Verschärfung der Migrationspolitik, geprägt von zunehmender Militarisierung und Containment durch die USA“. Sie dokumentieren zudem, „was den Zugang zu Rechten erheblich einschränkt, die sichere Durchreise erschwert und den Zugang zu internationalen Schutzmechanismen behindert“.
Laut diesem Schattenbericht wurden zwischen 2018 und 2024 mehr als eine Million Menschen, davon 30 % Frauen, in Migrationsstationen festgehalten und ihrer Freiheit beraubt. Dies erleichtert Menschenrechtsverletzungen durch Beamte des Instituto Nacional de Migración (INM) gegenüber Mädchen und Frauen auf der Flucht. Viele Frauen würden Opfer sexueller Gewalt durch Staatsbeamte, „vom INM, der Guardia Nacional oder der aufnehmenden Gemeinschaft.“ Es wird außerdem berichtet, dass in dem genannten Zeitraum mehr als 10.000 Akten eröffnet wurden, keine einzige davon jedoch jemals vor Gericht landete. Das sei besonders besorgniserregend, da einige dieser Delikte die Akten Feminizid gegen migrierte Frauen, sexueller Missbrauch und Entführung betreffen.
Die genannten Beispiele sind nur einige der Informationen aus den Hunderten von „Schattenberichten der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie stehen im Widerspruch zu den offiziellen Angaben des Staates und verdeutlichen, dass in Mexiko eine „Realität geprägt von Gewalt, Straflosigkeit und Nichterfüllung der Verpflichtungen“ besteht. Die Spannweite reicht hier von verzerrten Zahlen zu Femiziden bis hin zum fehlenden effektiven Zugang zu Abtreibung, dem Mangel an Zufluchtsstätten auf nationaler Ebene, der Budgetvergessenheit angesichts von Menschenhandel und dem fortbestehenden Mädchenmord in indigenen Regionen. Ebenso zeigt sich, wie „der mexikanische Staat weiterhin versagt, seine Verpflichtung zu erfüllen, Frauen, Mädchen und Jugendlichen ein Leben frei von Gewalt und Diskriminierung zu garantieren“.
Schlussfolgerungen der CEDAW für Mexiko
Nach Prüfung des vom mexikanischen Staat vorgelegten Berichts, der „Schattenberichte” der Organisationen sowie der Anhörung, äußert der CEDAW schließlich seine Besorgnis über die „Allgegenwart” von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Mexiko und forderte den mexikanischen Staat in 90 Empfehlungen auf, „wirksame und nachhaltige” Investitionen in die Gleichstellung der Geschlechter zu tätigen und eine formelle Anerkennung der Personen, die nach Vermissten suchen, welche überwiegend Frauen sind, auszusprechen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützten die Schlussfolgerungen des CEDAW und stimmen zu, dass Mexiko keine wesentlichen Fortschritte für das Leben von Frauen und Mädchen im Land nachweisen konnte. „Wir bedauern, dass die offizielle mexikanische Vertretung auf Ausflüchte, unvollständige Daten und triumphale Darstellungen zurückgegriffen hat, während die Gewalt gegen Frauen im Land weiterbesteht und sich verschärft”, erklärten sie. Sie betonten, dass trotz der Behauptung des Staates, die Zahl der Frauenmorde sei zurückgegangen, „die offiziellen Zahlen eine andere Geschichte erzählen: In den letzten sechs Jahren kam es zu keinem effektiven Rückgang. Im Durchschnitt werden in Mexiko jeden Tag 10 Frauen ermordet. Von diesen Verbrechen werden nur 25 Prozent als Frauenmorde untersucht“. Sie wiesen auch auf den Mangel an klaren und aktuellen statistischen Daten hin, der eine Bewertung der Frage verhindert, ob die öffentliche Politik den mexikanischen Frauen tatsächlich zugutegekommen ist.
In einer von Nichtregierungsorganisationen als „eindringliche Darstellung der Gewalt gegen Frauen“ bezeichneten Stellungnahme kam der CEDAW-Ausschuss zu dem Schluss, dass „die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Mexiko zugenommen hat und sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich der organisierten Kriminalität, ausgeübt wird. Diese Gewalt umfasst Verschleppungen, Folter, sexuelle Gewalt und Femizide, oft mit Schusswaffen, und wird durch die ineffiziente Reaktion des Staates und seine unzureichenden Sicherheits- und Waffenkontrollmaßnahmen noch verschlimmert”.
„In einem Kontext, in dem zum ersten Mal eine Frau an der Spitze der Bundesregierung steht, sollte die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW einen historischen Wandel und eine Gelegenheit für die Präsidentin darstellen, exakte Informationen über Fortschritte vorzulegen“, betonten die Organisationen. Sie forderten außerdem „Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen, klare Bewertungsmethoden und Mechanismen zur Bürgerbeteiligung“.
Das Menschenrechtszentrum Agustín Pro (PRODH) erklärt seinerseits, dass diese neue Überprüfung eine Gelegenheit für weitere Fortschritte darstelle: „Es wurde objektiv hervorgehoben, dass zwar Fortschritte bei der politischen Vertretung von Frauen unbestreitbar sind, aber noch ein langer Weg zurückzulegen ist, bevor man sagen kann, dass alle Rechte aller Frauen in diesem Land uneingeschränkt gelten“.








