:: ANALYSE
Mexiko: Menschenrechte und Sicherheit - ein unlösbares Rätsel?
Am 10. Februar wurde Mexiko im Rahmen des “Examen Periódico Universal” (EPU) von Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) evaluiert.
Die Ergebnisse reichen nicht aus, die im Hintergrund herrschende Anspannung zwischen der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und der von Anfang an klar gewählten Option der aktuellen Regierung zu aufzulösen (siehe „Schwerpunkt“ in diesem Bericht ). Den Beweis dafür lieferte Präsident Felipe Calderón, der am 12. Dezember exakt während der Verleihung des Nationalen Menschenrechtspreises sagte, dass „die Hauptherausforderung, vor der die Menschenrechte in Mexiko heutzutage stehen, die Straffreiheit des Verbrechens und die Begrenztheit der Sicherheitskräfte und des Justizapparats des Landes sind, oder die simple Unfähigkeit, dieser Straffreiheit ein Ende zu setzen". Die Regierungsperspektive konzentriert sich hauptsächlich auf die öffentliche Sicherheit, welche in gewissem Maße vom wachsenden Drogenhandel und vom organisierten Verbrechen im Land bedroht wird.
Die Menschenrechtsorganisationen wiederum haben diesbezüglich ein viel breiteres Verständnis, weshalb sie die wachsende Militarisierung Mexikos, die einen Teil der Strategie der Regierung im Kampf gegen die Drogenkartelle bildet, als eine weitaus größere Bedrohung für die Durchsetzung der Menschenrechte der Zivilbevölkerung sehen.
Foto: Kampagne "Protestieren ist ein Recht, Repression ist ein Verbrechen" - © Frayba
Am 20. März legten sechs mexikanische zivile Organisationen der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAKMR) eine Studie vor, welche darlegt, daß sich die Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen gegen die mexikanische Armee in den ersten zwei Amtsjahren der Regierung Calderóns versechsfacht haben: Die Anzahl der Klagen (wegen illegaler Durchsuchungen, willkürlicher Verhaftungen, sexueller Belästigung, Folter und, in 28 Fällen, Mord ), die bei der Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) gegen das Verteidigungsministerium (SEDENA) eingegangen sind, stiegen von 182 Fällen im Jahre 2006 auf 1.230 im Jahre 2008.
Juan Carlos Gutiérrez Contreras von der Mexikanischen Kommission für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte (CMDPDH) erklärte: „Wir sind zu dieser Kommission (d.h. der IAKMR; Anm. d. Übers.) gekommen, um die Kollateralschäden zu zeigen, die durch die Einbeziehung der Streitkräfte in den Kampf gegen den Drogenhandel entstehen. (…) Ein Teil des Problems, ist, dass diese Anklagen fast niemals untersucht werden oder unter Militärrecht fallen, in welchem das Militär gleichzeitig Richter und Kläger ist, was wiederum Straffreiheit ermöglicht”. Laut dem Bericht hat die Militärstaatsanwaltschaft in den vergangenen zwei Jahren weniger als eine von zehn Anfangsermittlungen gegen Soldaten wegen Vergehen an der Zivilbevölkerung an einen Militärrichter übertragen. Des Weiteren ist nichts über eine einzige Verurteilung wegen Menschenrechtsverletzungen während der aktuellen Regierungsperiode bekannt.
Im Februar spielte der Brigadegeneral Jaime Antonio López Portillo, Generaldirektor der Abteilung für Menschenrechte des Verteidigungsministeriums, diese Besorgnisse herunter, indem er bekräftigte, dass die Resultate der Armee im Zusammenhang mit den Menschenrechten „akzeptabel seien”, dass trotz der gestiegenen Militärpräsenz im Kampf gegen das organisierte Verbrechen (täglich sind 45.000 Soldaten im Einsatz), die eingereichten Anzeigen gegen Soldaten im letzten Jahr “nicht viele gewesen seien”. Einige Nichtregierungsorganisationen (NGO) kritisierten seinen Kommentar mit den Worten, dass es bei Menschenrechtsverletzungen keine „akzeptablen” Niveaus gäbe.

Ein Faktor, der die Verwirrung noch steigern könnte, ist die Tatsache, dass es seit dem letztem Jahr und insbesondere seit Februar dieses Jahres regelmäßig zu öffentlichen Demonstrationen in mehreren nördlichen Bundesstaaten gekommen ist, um einen Abzug des Militärs von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit zu fordern. Nichtsdestotrotz haben die Medien diese Proteste mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung gebracht mit dem Verweis darauf, dass die Demonstranten in gemieteten Bussen anreisten und angeblich Gelder erhielten.
Die Militarisierung des Landes hat nicht nur ausschließlich mit dem Einsatz der Soldaten zu tun, sondern auch mit der Nominierung von Militärs in zivilen Positionen oder der Tatsache, dass das Verteidigungsministerium die Bundesstaaten dazu gedrängt hat, die Waffenausrüstung der Polizeieinheiten zu erhöhen und Spezialeinheiten gegen Entführungen ins Leben zu rufen oder zu verstärken und verschiedene Projekte zur öffentlichen Sicherheit zu finanzieren.
Foto: Aktivität am Tage der Freilassung der Brüder Cerezo - © SIPAZ
Die Ergebnisse des Kampfes gegen den Drogenhandel scheinen bis zum heutigen Tage ziemlich gering zu sein, und dies trotz der massiven finanziellen Investition und Aufstockung des Personals: Laut dem Unterstaatssekretär für Nordamerika im Außenministerium, Carlos Rico, hat Mexiko in den vergangenen zwei Jahren mehr als 6.300 Millionen Dollar dafür ausgegeben.
In mehreren Medien wurde darauf hingewiesen, dass, obwohl die Bundesregierung in Fernsehspots die Verhaftung von tausenden mutmaßlichen Kriminellen vorgibt, es nur sehr selten vorkommt, dass diese vor ein Gericht gestellt werden, um letztlich im Gefängnis zu landen. Im Jahr 2008 zum Beispiel wurden nur 17% der wegen vermeintlicher Vergehen gegen die Gesundheit Verhafteten dem Richter vorgeführt. Andererseits versicherte Generalstaatsanwalt Eduardo Medina Mora Ende Februar , dass die Operation „Säuberung”, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 durchgeführt wurde, um mit der Infiltrierung des Drogenhandels innerhalb der staatlichen Sicherheitsinstitutionen und der föderalen Gerichte aufzuräumen, die Verhaftung von 25 hochrangigen Funktionären zur Folge hatte. Dieses jedoch erscheint ein ziemlich begrenzter Erfolg zu sein, wenn im jährlichen Bericht zur Lage der Menschenrechte des Außenministeriums der USA, einem Dokument, das wir in seiner Ausführung als sehr konservativ bezeichnen können, erklärt wird, dass es „Straffreiheit und Korruption auf allen Ebenen der mexikanischen Regierung" gibt und dass eine enorme Anzahl an Verstößen (seitens der Regierung) mit Bezug auf die individuellen Garantien registriert wurden.
Internationale Unterstützung für die staatliche Strategie
Trotz der Anklagen der Menschenrechtsverletzungen und der Beschränktheit der Ergebnisse haben mehrere Länder der staatlichen Strategie gegen das organisierte Verbrechen ihre Unterstützung zugesagt. Ende letzten Jahres haben sich die USA am Rande der „Mérida-Initiative” zu einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 99 Millionen Dollar entschlossen, welche als Ausrüstungs- und Technologieunterstützung für die mexikanischen Sicherheitskräfte und die Armee genutzt werden sollte. Der Zuschuss erwies sich als geringer als der am 16. Dezember vom Außenministerium angekündigte, welcher sich auf 116,5 Millionen Dollar belaufen sollte. Mitte Januar traf sich der neu gewählte Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, mit Felipe Calderón. Sie stimmten in der Bedeutsamkeit überein, nicht nur den wirtschaftlichen Aspekt der bilateralen Allianz wieder zu stärken, sondern vor allem die Sicherheit. Die USA haben wiederholter Maßen ihre Besorgnis über die ansteigende, ungezügelte Gewalt, Folge des Kriegs zwischen der mexikanischen Regierung und den verschiedenen Drogenkartellen, geäußert. Nichtsdestotrotz und wegen der herrschenden Finanzkrise wurde der 2009 gewährte Betrag der Mérida-Initiative von 405 Millionen auf 300 Millionen Dollar reduziert.
Anfang März besuchte Michael G. Mullen, Chef des US-amerikanischen Generalstabs, am Ende seiner lateinamerikanischen Rundreise Mexiko, wobei er deutlich machte, dass für ihn der „Plan Colombia” (kontrovers diskutierte Unterstützung Kolumbiens durch die USA bei der Bekämpfung des Drogenhandels; Anm. d. Übers.) das Modell für eine Kooperation mit den USA sei. Andererseits schlug Guatemala im Dezember eine regionale Militarisierung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen vor, worüber man ebenfalls in einer regionalen Gipfelkonferenz im Januar diskutierte. Es wurde die „Gemeinsame Front“ zur Bekämpfung des Drogenhandels und des Terrorismus gegründet, an welcher Kolumbien, Panama, Mexiko und Guatemala teilnehmen.
ATENCO: Vergebene Chance für das mexikanische Rechtssystem

Kampagne Freiheit und Gerechtigkeit für Atenco - © SIPAZ
Im Februar begann die Diskussion über das vom Obersten Gerichtshof der Nation (SCJN) erarbeitete Gutachten zum Fall Atenco. Trotz der Einschränkungen als Folge der von Anfang an beschlossenen Reglementierung hatte dieser Prozess Hoffnungen erweckt.
Die Untersuchung stellt überzeugend klar, dass im Mai 2006 in San Salvador Atenco, im Bundesstaat Mexiko (der um die Hauptstadt Mexiko-Stadt herum liegt; Anm. d. Übers.), hunderte Personen misshandelt wurden und dass deren Bürger- und Grundrechte massiv verletzt wurden im Bezug auf “das Leben, die Integrität der Person, die sexuelle Freiheit, das Nichtdiskriminieren aufgrund von Geschlecht, die Unantastbarkeit des Wohnsitzes, die persönliche Freiheit, den rechtmäßigen Prozess, die humane Behandlung Gefangener und das Recht auf Gerechtigkeit”. Es legt außerdem dar, dass 2.726 öffentliche Staatsdiener „gerechtfertigte“ Maßnahmen ergriffen, diese jedoch "exzessiv, unangemessen, ineffektiv und kaltblütig" waren.
Nichtsdestotrotz hält die Mehrheit der Minister des SCJN sowohl die Polizisten, welche Misshandlungen und sexuellen Missbrauch verübten, wie auch die bundesstaatlichen und föderalen Einsatzleiter, die diese Vergehen billigten, für die einzig Verantwortlichen. Der Gouverneur des Bundesstaates Mexiko, der Bundesminister für Öffentliche Sicherheit und weitere hochrangige Funktionäre wurden von jeglicher Verantwortung freigesprochen.
Die Zivile Internationale Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH in ihrer span. Abkürzung; Anm. d. Übers.) beklagte, dass die Resolution des SCJN „die Möglichkeit, für Gerechtigkeit zu sorgen, verhindert und wieder einmal die Straflosigkeit nährt, mit der der Staat auf die massiven fundamentalen Menschenrechtsverletzungen reagiert, Verbrechen, die paradoxerweise von eben demselben Gericht in der Untersuchung ausführlich dokumentiert wurden".
Nach dieser Resolution wurde die Nationale und Internationale Kampagne für Freiheit und Gerechtigkeit für Atenco ins Leben gerufen. Diese versucht, die Zivilbevölkerung einzubeziehen, um von der Legislative, der Exekutive und der Judikative die Freilassung und die Entlastung der 13 Gefangenen im Fall Atenco, die Verurteilung der des Mißbrauchs Verantwortlichen, wie auch das Ende der Kriminalisierung des sozialen Protestes fordern.
CHIAPAS: Hauptkonflikte und aktuelle Problematiken
Nach wie vor werden Feindseligkeiten gegen zapatistische Gemeinden vor allem auf zweierlei Arten beklagt: einerseits durch die polizeiliche und militärische Einschüchterung (insbesondere in der Zentral- und der Hochlandregion in den kürzlich vergangenen Monaten) und andererseits durch die Aggressionen von anderen lokalen Gruppierungen. Ende Februar klagte der Rat der Guten Regierung (JBG, in seiner span. Abkürzung; Anm. d. Übers.) „Zentrales Herz der Zapatisten vor der Welt“ (Oventik) Militäreinsätze in der Nähe des Caracols (Sitz der JBG; Anm. d. Übers.) und die Überflüge von Flugzeugen und Helikoptern in der Region an.
Zudem wird auf indigene und bäuerliche Gruppierungen verwiesen, die Beziehungen zu lokalen Machthabern besitzen oder mit der Regierung des Bundesstaates Chiapas verbunden sind und versuchen, den Widerstand mit mit mehr oder weniger aggressiven Aktionen zu brechen, die zu mehr Gewalt führen könnten: Besetzung von Ländereien, Raub und Zerstörung von Ernten, etc. Die meist erwähnte Organisation in der Region des Nördlichen Urwalds ist nach wie vor die „Organisation für den Schutz der Rechte der Indígenas und Bauern“ (OPDDIC in ihrer span. Abkürzung; Anm. d. Übers.). Allerdings war an den jüngsten Konflikten vor allem die Regionale Organisation der Kaffeebauern von Ocosingo (ORCAO in ihrer span. Abkürzung; Anm. d. Übers.) beteiligt. Bezeichnenderweise genau zu der Zeit, als das von der EZLN ausgerufene Festival der Würdigen Wut in Oventik und San Cristóbal stattfand, versuchten Mitglieder der ORCAO eine Gruppe zapatistischer Indígenas von einem 500 Hektar großen Stück Land in Bosque Bonito (autonomer zapatistischer Landkreis Che Guevara) zu vertreiben, welches eine Auseinandersetzung mit 5 Verletzten zur Folge hatte. Anfang März klagte die JBG aus La Realidad ihrerseits, daß „Perredistas“ (Anhänger der Partei PRD; Anm. d. Übers.) und “Cioaquistas“ (Mitglieder der 'Unabhängigen Gewerkschaft der Landwirtschaftsarbeiter und Bauern', CIOAC; Anm. d. Übers.) des Landkreises Las Margaritas eine Serie von aggressiven Handlungen und Provokationen gegen Zapatisten der Siedlung Espíritu Santo verübten. Die Akronyme ändern sich, aber die Strategie, die indigenen Gruppen gegeneinander aufzuhetzen, ist konstant geblieben.
Foto: Einsatz gegen den narco in einer Gemeinde in Chiapas
© Frayba (Yorail Maya)
Eine weitere Konfliktserie hat mit den sogenannten „Ökotourismus-Zentren“ zu tun, insbesondere auf der Strecke zwischen Ocosingo und Palenque, wo die föderale und die chiapanekische Regierung Projekte zur Förderung des Tourismus geplant haben. Mehrere indigene Gemeinden sind dabei, ihre Landrechte in Agua Clara, Misol Há, Agua Azul und anderen Orten zu verteidigen.
Andere Probleme im Bundesstaat Chiapas hängen mit seiner Grenzsituation zusammen. Mitte Januar rügte das Menschenrechtszentrum „Fray Bartolomé de las Casas“ den „ungerechtfertigten” Angriff der chiapanekischen Polizei gegen illegale Migranten in der Nähe von San Cristóbal de Las Casas, welcher drei Tote und acht Verletzte aus verschiedenen Ländern zur Folge hatte.
Es beklagte, dass die Immigranten unter „Verletzung“ ihrer individuellen Garantien ihrer Freiheit beraubt wurden und man sie an einen Ort verfrachtete, der für Personen bestimmt ist, die wahrscheinlich Verbrechen begangen haben.
Foto: "Mamá Corral" - Treffen der zapatistischen Frauen - © SIPAZ
Im Februar belief sich die Zahl der auf der Durchreise in Mexiko verschollenen Migranten laut einer aus zivilen mittelamerikanischen Organisationen bestehende Gruppe auf 800 und sie kündigte eine Untersuchung über deren Verbleibes an. Zuvor hatten die mexikanischen Migrationsbehörden den Beobachtern die Genehmigung zur Einreise verweigert.
Breves sobre Oaxaca y Guerrero
Am Rande des EPU organisierten lokale zivile Organisationen nach fast zwei Jahre des Konfliktes, der sich in Oaxaca zutrug, eine Bilanz der Lage der Menschenrechte in diesem Bundesstaat. Sie klagten die Straffreiheit, das Fehlen einer rechtlichen Aufarbeitung und die systematische Verletzung der Menschenrechte an, die sich bis heute fortsetzt. Sie betrachteten Fortschritte und noch zu Erledigendes in den folgenden Sparten: Kriminalisierung des sozialen Protestes, Verletzung der Meinungsfreiheit und der Verwundbarkeit der JournalistInnen, erzwungenes Verschwinden, Gewalt gegen Frauen, Beleidigungen von MenschenrechtsverteidigerInnen und die Verletzung der Rechte der indigenen Völker.

Zweiter ordentlicher Kongress der APPO - © SIPAZ
Einer der Fälle, der am meisten für Aufsehen in den letzten Monaten sorgte, in dem es ausnahmsweise schien, dass „Gerechtigkeit” geschehen würde, ist der von Juan Manuel Martínez Moreno. Er wird des Mordes an dem unabhängigen nordamerikanischen Journalisten Brad Will beschuldigt, der während des sozialen Konfliktes 2006 ermordet wurde. Nichtsdestotrotz zweifeln zivile und soziale Organisationen wie auch die Angehörigen von Will stark an der Schuld von Martínez Moreno und haben sich für ihn eingesetzt. Sie geben zu bedenken, dass sich seine Verhaftung am Rande der in Zusammenhang mit der Mérida-Initiative stehenden Verhandlungen vollzog. Auch wenn es verschiedene Gerüchte darüber gibt, dass Brad Wills Umfeld mit seine Ermordung zu tun hat, hat die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) diese Hypothese bereits öffentlich ausgeschlossen. Dennoch wurde Martínez Moreno verhaftet. Ihm wurde am 20. Januar ein Rechtsschutz gewährt, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft aber Anfang Februar Einspruch einlegte. 
Zwei weitere, kürzliche Fälle, welche eine Tendenz von gezielten Angriffen widerspiegeln (die im übrigen denen ähneln, wie sie im Krieg niederer Intensität in Chiapas schon beobachtet werden konnten ), sind der Angriff auf das Haus des Direktors der Zeitung „El Correo de Oaxaca” gewesen wie auch der Mordversuch an Rubén Valencia, Mitglied von VOCAL (Oaxaquenische Stimmen zur Schaffung von Autonomie und Freiheit, Teil der Volksversammlung der Völker von Oaxaca [APPO]).
Trotz der Übergriffe und der Angst nach der Repression führte die APPO Ende Februar einen zweiten Kongress durch, zu dem Stadtviertel, Gemeinden und Kollektive eingeladen wurden, Versammlungen zu organisieren, die soziale Basis zusammenzubringen und die APPO neu zu organisieren. Bei den Übereinstimmungen sticht die Aberkennung aller Regierungsebenen hervor, mit welchen man ausschließlich über die Freilassung von Gefangenen verhandelt.
Im Fall von Guerrero haben sich die Anzeigen von Verschwundenen vervielfacht, die wiederum sich innerhalb von wenigen Tagen zu Klagen über Gefängnis oder, noch schlimmer, Tote wandeln. Ein paradigmatischer Fall ist der, der indigenen mixtekischen Anführer Raúl Lucas Lucía und Manuel Ponce Rosas, Menschenrechtsverteidiger aus der Region Costa Chica. Ihre Leichen wurden am 22. Februar mit Folterspuren in Ayutla de los Libres gefunden. Es wurde angeklagt, daß sie am 13. Februar während einer öffentlichen Veranstaltung in der Kreisstadt von bewaffneten Männern mitgenommen wurden, die sich als Polizisten ausgeben hatten.
Foto: Kulturelle Woche der APPO - © SIPAZ
Am 18. März wurde vier von fünf Mitgliedern der „Organización del Pueblo Indígena Me´phaa“ (OPIM) Rechtsschutz gewährt, welche sich seit dem 17. April des letzten Jahre in Gefangenschaft befanden, ebenfalls im Landkreis Ayutla de los Libres.
Kerrie Howard, stellvertretende Direktorin des Programms für Amerika von Amnesty International erklärte: " Das Muster des Mordens, der Überfälle, der Bedrohungen und der Verhaftungen von Verteidigern der Menschenrechte in Ayutla hat die Region in eine konstante Gefahr für die Personen verwandelt, die die Rechte der am meisten marginalisierten indigenen Gemeinden Mexikos verteidigen.“.
“Landesweiter Konvent der Landkreis-Komitees der Legitimen Regierung Mexikos”: Eine weitere organisatorische Anstrengung auf nationaler Ebene
Am 22. März führte in Mexiko-Stadt der Ex-Präsidentschaftskandidat der PRD, Andrés Manuel López Obrador (AMLO), den ersten „Landesweiten Konvent der Landkreis-Komitees der Legitimen Regierung Mexikos” an, an dem mehr als 12.000 Repräsentanten teilnahmen. Er rief sie auf, die lokalen Strukturen mit Blick auf die Wahlen 2012 zu festigen und in der Organisation zur Förderung und Verteidigung der Wahlstimmen voranzukommen. Neben weiteren Ergebnissen gehört dazu, von jetzt bis März 2012 mindestens 15 Millionen BürgerInnen dafür zu organisieren. Auch planten sie die Einrichtung von Repräsentationen der legitimen Regierung - zunächst in allen Landkreisen mit mehr als 100.000 Einwohnern -, ein landesweites Kommunikationsnetzwerk und Gruppen zum Schutz der volkstümlichen Wirtschaft. An der Sitzung nahm der Bürgermeister von Mexiko-Stadt, Marcelo Ebrard, teil, welcher den von der AMLO angeführten Aktionen seine absolute Unterstützung bekundete.

:: SCHWERKPUNT
Eine Radiografie des mexikanischen Rechtsstaates: Herausforderungen und Gefahren der Justizreform.
Am 10. Februar dieses Jahres wurde Mexiko von den Vereinten Nationen (VN) in Form eines seit 2006 in Kraft getretenen Mechanismus, des sogenannten „Examen Periódico Universal” (EPU), evaluiert. Alle 4 Jahre soll sich jeder Mitgliedsstaat einem “interaktiven Dialog” stellen, um dadurch zu analysieren ob diese den von ihnen unterzeichneten internationalen Verpflichtungen in Sachen Menschenrechte Folge leisten.
In diesem Fall wurde Mexiko Kommentaren und Kritiken durch eine Gruppe von drei Ländern und den VN-Mitgliedsstaaten, die beim EPU-Verfahren vertreten waren, unterzogen. Zuvor wurden dem Menschenrechtsrat der VN drei Berichte vorgelegt: einer von der mexikanischen Regierung, ein weiterer vom Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OACNUDH), und ein letzter, der auf der Basis von Informationen der Zivilgesellschaft ausgearbeitet wurde, für dessen Zusammenstellung das OACNUDH verantwortlich war. Etwa hundert mexikanische und 7 internationale Nichtregierungsorganisationen (NRO) klagten an, dass “Mexiko seine internationalen Pflichten nicht erfülle”. Folter, gewaltsames Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen, Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Straflosigkeit dauern an. Der Bericht umfasste 60 Fälle von Kriminalisierung sozialer Proteste in 17 Bundesstaaten Mexikos, einschließlich Chiapas, Guerrero und Oaxaca.
Als Endergebnis richtete das EPU 91 Empfehlungen an den mexikanischen Staat, von denen Mexio 83 annahm und 8 gegenüber Vorbehalte äußerte. Das Paket der angenommenen Empfehlungen hat mit der Anpassung der internen Gesetze zu tun, damit sie den vom Staat unterschriebenen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Die acht Empfehlungen, denen gegenüber Mexiko Vorbehalte äußerte und die laut der Regierung eine „ausführlichere interministerielle Analyse benötigen”, umfassen viele Kritiken, die von Organisationen der Zivilgesellschaft in ihrem Bericht vorgelegt wurden: so z.B. die Straflosigkeit und die Mechanismen, die angewendet werden müssten, um diese zu bekämpfen (besonders bei Themen wie Gender, indigene Völker, Minderjährige und Journalisten), oder auch Themen wie die Immunität der Angehörigen der Armee, die Rechtsfigur des Arrests und die Definition des Begriffs „organisierte Kriminalität”.
Die Justizreform: Eine “kulturelle Veränderung” zugunsten der Legalität?

Viele der Empfehlungen des EPU konzentrieren sich auf das mexikanische Justizsystem. Seit langer Zeit verlangt die mexikanische Zivilgesellschaft tiefgehende Reformen des Strafrechts. Die Justizreform, die letztendlich vom Senat am 6.März 2008 verabschiedet wurde, versucht zwei widersprüchliche Tendenzen zu integrieren: Auf der einen Seite unterstützt sie Fortschritte in Sachen Menschenrechte mit der Einführung der Urteilsverkündung in Anwesenheit der Angeklagten und der Änderung des Angeklageverfahrens (hin zum Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Nachweis einer Straftat). Auf der anderen Seite bedeutet sie einen Rückschritt, da Strafen eingeführt werden, mit denen vorgegeben wird, der Sorge um die öffentlichen Sicherheit im Lande zu begegnen.
Angesichts der Unsicherheit, die durch die organisierte Kriminalität und den Drogenhandel geschaffen werden, hat die Regierung Calderón besondere Betonung auf 'Recht und Ordnung' gelegt. Damit rücken Themen wie die Respektierung der Menschenrechte oder das Problem der Straflosigkeit in den Hintergrund, beides aber sind Schlüsselbereiche im Kampf gegen das Verbrechen.
Im ersten Entwurf des Vorschlags waren die umstrittensten Punkte: die Einführung von Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung; die Erweiterung der Rechtsfigur des 'arraigo' (Arrest an unbekanntem Ort mit dem Ziel, erste Beweise für eine Straftat der betroffenen Person zu finden und ihre Flucht zu verhindern; Anm. d. Übers.); das Subsystem der Ausnahme für Personen, die angeklagt werden, dem „organisierten Verbrechen” anzugehören; und die Existenz von Verbrechen, die zu keiner Haftentlassung führen können. Sowohl mexikanische Menschenrechtsorganisationen als auch die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR) und mehrere Sonderbeauftragte der VN erklärten schon vor der Gesetzesannahme ihre Besorgnis “wegen der Aspekte der Reform, welche die Menschenrechte gefährden”.
Im Gesetzesentwurf der Strafrechtsreform, der vom Gesetzgeber letztendlich verabschiedet wurde, sind die Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl wieder gestrichen worden. Das Ergebnis wurde von der mexikanischen Regierung als ein “kultureller Wandel” zum Vorteil der Legalität bezeichnet. Trotzdem wird sie von einigen als “Frankenstein-Reform” bezeichnet, da sie auf der einen Seite Verbesserungen des Justizsystems, zur gleichen Zeit aber repressive Mittel (wie den Fall des 'arraigo' oder die Polemik über „organisiertes Verbrechen“) beinhaltet. Andere, wie die Senatorin Rosario Ibarra (Präsidentin des Eureka-Komitees, die seit Jahrzehnten zum Thema Verschwindenlassen arbeitet), gingen noch weiter, indem sie die Reform „Gestapo-Gesetz” nannten.
Zweispurige Rechtssprechung und das verschärfte Risiko der Kriminalisierung sozialer Proteste.

Kampagne "Protestieren ist ein Recht, Repression ist ein Verbrechen" - © Frayba
Die im EPU ausgesprochenen Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf die neuen Regeln um die Figur des 'arraigo' (Erklärung siehe oben; Anm. d. Übers.) und des organisierten Verbrechens. Die häufigste Kritik hat zu tun damit, dass ein zweispuriges System der Rechtssprechung aufgebaut wurde: eine Spur für allgemeine Kriminalität und eine andere für organisiertes Verbrechen. Die Reform soll im Zeitraum von acht Jahren umgesetzt werden. In dieser begrenzten Zeit soll sie in allen Bundesstaaten eingeführt worden sein. Es existieren ernsthafte Bedenken gegenüber der Respektierung der Unschuldsvermutung in Fällen mit Bezug auf „organisiertes Verbrechen”. Laut einer auf den Menschenrechten basierenden Logik sollte aber genau bei den schweren Verbrechen höchster Respekt der Garantien im Prozess eine gerechte Rechtsprechung sichern.
Ein großes Hindernis für das Justizsystem ist die Definition des „organisierten Verbrechens” und das Kriterium, auf wen es angewandt werden kann. In der Definition laut Artikel 16 „wird als organisiertes Verbrechen eine Organisation von 3 oder mehr Personen verstanden, die gemeinsam permanent oder vereinzelt Verbrechen begehen, die als solche im Gesetz verankert sind”. Viele Organisationen und soziale Bewegungen befürchten, dass dieser Artikel gegen soziale Kämpfe eingesetzt werden könnte, da die Gesetzgeber nicht spezifizieren, welche Art von Verhalten ein Verbrechen darstellt. Die Schaffung dieser „Ausnahmeregelung” verletzt die Grundprinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, zudem öffnet sie der Willkür des Staates die Türen, der dies zur Repression der Oppositionsbewegungen nutzen könnte. Laut dem Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas könnte es, „wenn es in der Verfassung eine so laxe Hypothese bleibt, in welchem Fall es sich um organisiertes Verbrechen handelt, schwere Konsequenzen geben, denn es sei dann recht einfach, die weiterführenden Gesetze so zu modifizieren und einfache Verbrechen aufzuführen, die die nationale Sicherheit in Gefahr bringen.”
Menschenrechtszentren in Guerrero beklagten, dass „der Verlust individueller und sozialer Garantien, wie er sich im Rahmen des Kampfes gegen den Drogenhandel zeigt, eine Neuigkeit ist, die Menschenrechtsverteidiger und soziale Kämpfer bedroht, und außerdem das Justizsystem und die Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in eine Krise treibt”. Der Staat habe „die Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern in Gang gesetzt durch Delegitimierung; Herabsetzung; Verfolgung derjenigen, die das normative System nutzen; die Konstruktion von Straftaten und die Unterlassung in Fällen von Missbrauch, unter denen die Menschenrechtsverteidiger leiden”. Allein in den letzten Monaten hat die Zahl der Strafverfahren gegen Anführer sozialer Bewegungen im ganzen Land alarmierend zugenommen. Dies kommt zusammen mit besorgniserregenden Vorkommnissen schon vor der Verabschiedung dieses Gesetzes, - wie z.B. in Oaxaca und Atenco- wo Mitgliedern sozialer Bewegungen formal wegen Entführung, einer Entführung gleichkommenden Handlung, Straßenblockaden und Aufruhr angeklagt werden.
'Arraigo' und das Risiko der Folter
Eine weitere Befürchtung, die MenschenrechtsverteidigerInnen im Rahmen der Gefängnisreform und der „Kriminalisierung sozialer Proteste” äußern, hat mit dem 'arraigo' zu tun, einer juristischen Figur, die auf föderaler Ebene eingeführt wurde mit dem Ziel, das organisierter Verbrechen zu bekämpfen.
Der 'arraigo' ist eine Vorsorgemaßnahme, die in zahlreichen Strafgesetzbüchern Lateinamerikas existiert. Daher wurde dies auch als demokratisches Instrument vorgeschlagen, das von der Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung in Fällen genutzt werden kann, wo während der Ermittlung gegen den Verdächtigen Fluchtgefahr besteht. Das Verfahren besteht darin, dass ein Richter dem Verdächtigen „Hausarrest” auferlegt, während sein Fall bearbeitet wird: Die Person wird überwacht und bleibt in ihrem Haus ohne Erlaubnis, dieses zu verlassen, bis alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Früher war die Höchstzeit des Arrestes 40 Tage, mit der Reform wurde sie auf 80 Tage erhöht (in anderen Ländern kann Hausarrest maximal für zwei bis sieben Tage verhängt werden).
Der 'arraigo' hat in Mexiko eine ganz besondere Anwendung: Generell wird er nicht als Hausarrest vollstreckt, sondern in den sogenannten „casas de arraigo”, die von der Generalstaatsanwaltschaft (PGR) geführt werden. Diese Orte können Hotels, Freibäder oder geheime Gebäudes sein. Obwohl die Akte rechtlich in Händen des Richters ist, bleibt die betroffene Person unter der "Fürsorge" der Staatsanwaltschaft. Dies ermöglicht der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei natürlich eine viel stärkere Kontrolle über den Verdächtigen.
Das Besorgniserregendste an der Figur des 'arraigo' ist, dass er anstelle einer Maßnahme zur Suche nach Anhaltspunkten für ein Verbrechen dazu benutzt wird, Druck auf die verdächtige Person auszuüben und ein Geständnis zu erzwingen. Viele der in Menschenrechtszentren vorgebrachten Fälle bringen die „casas de arraigo” mit Folterpraxis in Verbindung, und es wird befürchtet, dass dieses Mittel zunehmend gegen Demonstranten und sozialen Bewegungen angewendet wird.



Fotos des casa de arraigo in der Badeanstalt "El Pitiquito",
auf dem Weg zwischen Tuxtla Gutiérrez
und Chiapa de Córzo, Chiapas - © SIPAZ
Militärrecht: die große Leerstelle der Strafrechtsreform
Das Militärrecht, nicht unter ziviler Kontrolle, ist ein weiterer Aspekt, der als ein Brennpunkt in den Empfehlungen des EPU auftaucht. Und man muss erinnern, dass dies ein Punkt konstanter Kritik und Empfehlungen an den mexikanischen Staat seitens der Menschenrechtsorganisationen ist.
Über das Jahr 2008 haben einige Menschenrechtsorganisationen die Notwendigkeit betont, dass das Militärrecht ausschließlich auf die Verurteilung der Angehörigen des Militärs für begangene Vergehen gegen ihre militärische Funktion zu begrenzen, ohne sich „auf die Untersuchung und Gerichtsverfahren zu Menschenrechtsverletzungen zu erweitern". Im vergangenen Jahr hat das Menschenrechtszentrum „Miguel Agustín Pro Juárez“ (Prodh) 120 Fälle des Missbrauchs durch Angehörige der mexikanischen Streitkräften registriert. Dazu gehören illegale Hausdurchsuchungen, physische Angriffe, Folter und willkürliche Verhaftungen. Guerrero wird als der in diesem Sinne am stärksten betroffenste Bundesstaat hervorgehoben. Die NGOs drängen auf die Notwendigkeit ziviler Kontrolle über das Heer und man wartet auf die Antwort des Obersten Gerichtshofes der Nation, der sich zu der Frage des Kriegssonderrechtes in Fällen, in denen Zivilisten Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, äußern soll. Luis Arriaga, Direktor des Menschenrechtszentrums Prodh, hat aufgezeigt, dass die Ausdehnung des Kriegsvorrechtes in diesen Fällen „die Straflosigkeit aufrecht erhält und die zivile Kontrolle unterhöhlt, die sich in jeder Demokratie über die militärischen Institutionen durchsetzen müsste".
Wie geht es weiter?
Jenseits der selbst gesteckten Ziele, die die Reform beinhaltet, wird ihre Umsetzung keine geringere Herausforderung sein. In seinem Bericht 2008 hebt Human Rights Watch die „zwei Gesichter“ des mexikanischen Staates hervor, der vielfältige internationale Verträge für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte unterzeichnet hat und eine starke Präsenz in den internationalen Plattformen in dieser Materie zeigt. Jedoch scheinen dieselben Verträge nicht mehr als gute Vorsätze zu sein, wenn es um ihre Anwendung im eigenen Land geht. Auch wenn die Strafreform als Fortschritt oder sogar als Beginn einer „kulturellen Änderung“ angesehen wird, wird sich zeigen müssen, wie weit dies in die Realität umgesetzt werden kann.
Eine letzte Besorgnis ist mit der Fähigkeit verbunden, die die sozialen Bewegungen und die zivilen Organisationen haben können, um als Gegengewicht zu den repressiven Tendenzen des Staates zu wirken. Oder ob das organisierte Verbrechen, das Tausende von Toten jedes Jahr fordert, dem Staat als Entschuldigung dient, mit dem Einverständnis der internationalen Gemeinschaft in Besorgnis um das Thema der Sicherheit, strafbare repressive Verfahren und Menschenrechtsverletzungen zu legalisieren.

:: ARTIKEL
Von Indien nach Chiapas: Reflexionen über die ‘Gewaltfreiheit’

Es gibt Begegnungen, die uns Kraft geben und uns anspornen weiterzumachen. Dies ist das Gefühl, das uns im letzten Februar mit dem Besuch von Rames Sharma erreichte, einem Vertreter der Bewegung Ekta Parishad aus Indien, der im Rahmen einer Amerikarundreise hier war, die das Ziel hatte, einen weltweiten Marsch der Gewaltfreiheit für 2012 vorzubereiten.
In Hindi bedeutet Ekta „vereint”, Parishad „Forum” oder „Raum”: Ekta Parishad ist eine Bewegung, die 11.000 soziale Organisationen und Tausende Individuen vereint. Ihre Vision ist ein Indien, wo alle Menschen freien Zugang zu Ressourcen wie Land, Wald und Wasser haben. Ein Indien, wo kein Stamm oder Kaste das Recht auf Würde beeinflusst, und wo das gemeinschaftliche wirtschaftliche System die Selbstversorgung auf lokaler Ebene möglich macht. Ein Indien, wo lokale Führung und Autonomie gestärkt werden, und die Regierung auf allen Ebenen verantwortlich handelt. Um diese Veränderungen zu erreichen geben sie den Stimmen der Massen eine Plattform und sie arbeiten im Geiste des Gandhianischen satyagraha (Wahrheit-Kraft) und ahimsa (Gewaltfreiheit) als Gegensatz zur Gewalt, die die am stärksten marginalisierten Gemeinden erfahren.
Im Jahre 2007 organisierte Ekta Parishad einen großen Marsch, um Druck auf die Regierung Indiens auszuüben zugunsten einer Agrarreform (“Janadesh, das Verdikt des Volkes”). Einen Monat lang waren 25.000 Personen zu Fuß 350 Kilometer nach Neu Delhi unterwegs, was die größte gewaltfreie Bewegung in der jüngsten Geschichte des Kampfes um Land in Indien bedeutet. Als Konsequenz daraus schuf die Regierung eine Nationale Kommission für die Agrarreform, in welcher die Hälfte Mitglieder von Organisationen sind, die an der Verteidigung des Rechts auf Land beteiligt sind (siehe www.ektaparishad.com).
In Mexiko erweckte die Vorstellung dieser Bewegung das Interesse der lokalen Beteiligten, und schuf einen Austausch, der die Betonung ähnlicher Problematiken ermöglichte, wie den Zugang zu Land, die Gemeindeorganisation, die lokalen Autonomien, den Respekt der traditionellen Führung, etc. Der Vertreter von Ekta Parishad berichtete von Erfahrungen der Bewegung in einfachen Aktionen, wie z.B. ziviler Ungehorsam durch Landbesetzung, Volksbefragungen zu Agrarfragen oder die friedliche Besetzung lokaler Regierungsbüros. Auf diese Weise konnten Parallelen festgestellt werden zwischen diesen Erfahrungen und einigen Aktionen in Chiapas, wie die Hungerstreiks politischer Gefangener für ihre Freilassung, die zivilen Beobachterbrigaden, die zivilen Friedenscamps, und Aktionen des Zapatismus.
Genauso wurden Unterschiede im Kontext festgestellt, die eine Förderung der gewaltfreien Aktionen in Chiapas erschweren: Die Repression der Regierung in Chiapas (und generell in Lateinamerika) war immer härter und direkter als in Indien. Andererseits sind die Vorstellungen der sozialen Bewegungen in Indien sehr mit Gandhi verbunden, in Mexiko hingegen mit der Revolution und den Waffen.
Aus diesem Austausch ergaben sich sehr interessante Reflexionen über die Strategie der Gewaltfreiheit:
Die Kraft der Zahlen: Je mehr Leute an einer gewaltfreien Aktion beteiligt sind, um so effektiver wird sie. Deshalb fördert Ekta Parishad die gewaltfreie Mobilisierung der Massen mit dem Schwerpunkt darauf, dass die Basis die Aktionen übernimmt. Für Janadesh beispielsweise wurde eine Struktur praktiziert, in welcher alle (die 25.000!) an den Entscheidungen beteiligt sind. Auf die selbe Weise finanzierte sich die Kampagne mit den Körnern und dem bisschen Geld, was jeder Teilnehmer der Bewegung geben konnte.
Wenn die Kraft beispielgebender Aktionen erkannt wird, erfordert die Gewaltfreiheit eine vollkommene Verpflichtung, was auch ein gewaltfreies Funktionieren innerhalb der Organisation selbst verlangt. Ihre Mitglieder sind sich bewusst, dass diese Verpflichtung die Bereitschaft beinhaltet, persönliches Leiden bis hin zum Verlust des eigenen Lebens in Kauf zu nehmen: Als der Marsch von Janadesh Delhi erreichte, mussten die Teilnehmer starke Sonnenstrahlen und mehrere Stunden ohne Wasser aushalten. Drei Demonstranten wurden von einem Lastwagen überfahren, ohne dass irgendjemand dem Fahrer irgendeine Gewalt angetan hätte. Dies war nur möglich, weil jede/r einzelne der 25.000 Personen von Janadesh vorher an einem Ausbildungsprozess teilgenommen hatte.
Eine langfristige Vision, um einen anhaltenden Frieden aufzubauen: Die Gewaltfreiheit verlangt Geduld, Kreativität, bis hin zu Hartnäckigkeit. Um Geduld nicht mit Passivität zu verwechseln, sprechen wir von aktiver – oder sogar pro-aktiver - Gewaltfreiheit. Um Gewaltfreiheit zu säen, die einen positiven Wandel auf sozialer, wirtschaftlicher und politischer Ebene hervorrufen können, bemüht sich Ekta Parishad, der Basis ihrer Aktivisten und den Jugendlichen Bildung über Gewaltfreiheit anzubieten. Diese Aktionen zu entwickeln kostet viel, aber es ist ein Weg, der die Möglichkeit eröffnet, langfristige Erfolge zu erreichen und die Leute zu vereinen statt zu spalten.

:: SIPAZ AKTIVITÄTEN
Von Dezember 2008 bis März 2009
INTERNATIONALE PRÄSENZ UND BEGLEITUNG
CHIAPAS
Hochland
- Im Dezember besuchten wir Acteal und Nuevo Paraíso, zwei Gemeinden im Landkreis Chenalhó. Ende Februar führten wir ein Interview mit dem autonomen Rat von Polhó, um mit ihnen über die Situation der internen Flüchtlinge und paramilitärischer Bewegungen zu sprechen, die vom Rat in vorhergehenden Monaten angeklagt wurden.
- Im Februar besuchten wir das zapatistische Gemeindenaturschutzreservat Huitepec, in der Nähe von San Cristóbal de Las Casas gelegen, auf dem selben Land, welches später von der chiapanekischen Regierung zum Naturschutzgebiet Huitepec-Los Alcanfores erklärt wurde. Es wird beklagt, dass sie dies ohne Befragung der ansässigen Bevölkerung tat, welcher jetzt Vertreibung droht.
- Im März sprachen wir mit Mitgliedern des autonomen Rates von Magdalena de la Paz (im offiziellen Landkreis Aldama) über die Agrarproblematik im Bezirk und über kürzliche Militärbewegungen.
Urwaldregion
Im März beteiligte sich ein Mitglied des Teams an einer Brigade zur Menschenrechtsbeobachtung, die vom Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas koordiniert wird, in der Gemeinde Moisés Gandhi.
Zentrum
Im Januar besuchten wir Cruztón und Venustiano Carranza, um mit Gruppen zu sprechen, die Einschüchterungen erlitten hatten.
Caracoles
- Wir waren bei einigen Aktivitäten, die in Chiapas zwischen dem 30. Dezember 2008 und dem 5. Januar 2009 im Rahmen des ersten Weltweiten Festivals der Würdigen Wut stattfanden. Das Festival begann im Caracol Oventik, wo der 15. Jahrestag des bewaffneten Aufstands der EZLN gefeiert wurde. In den darauf folgenden Tagen wurden im CIDECI- Universidad de la Tierra in San Cristóbal de Las Casas eine Reihe von runden Tischen und Aktivitäten zum Thema “Eine andere Welt, eine andere Politik” durchgeführt.
- Zwischen Januar und Februar besuchten wir alle Caracoles der Zapatistas.
- Am 7. und 8. März waren wir beim Treffen der zapatstischen Frauen im Rahmen des internationalen Frauentages, der Doña Concepción García de Corral, „Mamá Corral”, gewidmet wurde.
Frauen
- Wir waren bei der Ankunft der Karawane „für das Leben und die Sicherheit der Frauen”, die vom mexikanischen Zweig des Weltmarsches der Frauen koordiniert wurde und am 1. Dezember San Cristóbal de Las Casas erreichte.
OAXACA
Mitte Februar waren wir sowohl bei verschiedenen Aktivitäten, die im Rahmen der ersten kulturellen Woche der Volksversammlung der Völker Oaxacas (APPO, in ihrer span. Abkürzung) in Oaxaca-Stadt durchgeführt wurde, als auch bei deren zweiten ordentlichen Bundeskongress. Wir sprachen auch mit einigen Partnerorganisationen, die in Oaxaca arbeiten.
GUERRERO
Im Januar besuchten wir Chilpancingo, wo wir uns mit verschiedenen Partnern trafen, wie auch Ayutla de los Libres, wo wir mit Mitgliedern des Menschenrechtszentrums „De la Montaña - Tlachinollan“ und der Organisation der Me´phaa-Indígenas (OPIM, in ihrer span. Abkürzung ) sprachen.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT – LOBBYARBEIT
- Anfang Dezember besuchten wir die Botschaften der Tschechischen Republik (die im ersten Halbjahr 2009 die Präsidentschaft der Europäischen Gemeinschaft übernimmt) und die Botschaft von Schweden (die diese in der zweiten Jahreshälfte übernehmen wird) in Mexiko-Stadt. Wir drückten ihnen gegenüber unsere Besorgnis über die soziopolitische Situation und die Menschenrechte in Chiapas aus.
- Anfang Januar führten wir Interviews mit verschiedenen Mitgliedern von USAID, der politischen Abteilung und der Drogenbeauftragten der US-Botschaft, um über die „Mérida-Initiative“ zu sprechen. Zuvor trafen wir uns mit verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft, die das Thema beobachten (Mexikanisches Aktionsnetz gegen den Freihandel [RMALC], Menschenrechtszentrum Centro ProDH, Americas Policy Program).
- Im März sprachen wir mit Mitarbeitern des Büros des Hochkommissars für die Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Informationen für einen Bericht über die Situation der Menschenrechtsverteidiger/innen in Mexiko zusammentragen.
- Im März nahmen wir an einem Workshop über die Strategische Assoziation zwischen der Europäischen Union und Mexiko teil, der von der Delegation der Europäischen Kommission in Mexiko geleitet wurde.
VERSCHIEDENES
- Im Februar waren wir bei der Freilassung der Gefangenen Antonio und Héctor Cerezo Contreras dabei, die unter der Anklage, den Bewaffneten Revolutionären Streitkräften des Volkes (FARP) anzugehören und für organisiertes Verbrechen verantwortlich zu sein, im Gefängnis saßen. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen sprachen von Ungereimtheiten ihrer Verhaftung.
- Am 17. Februar besuchten wir die Pressekonferenz, die den Beginn der nationalen und internationalen Kampagne „Freiheit und Gerechtigkeit für Atenco” markierte, die versucht die Zivilgesellschaft einzubeziehen in die Forderung nach Freilassung von 13 Gefangenen, die seit der Repression im Mai 2006 in Atenco in Haft sind.
FÖRDERUNG DES FRIEDENS
FRIEDENSERZIEHUNG
- Am 26. Februar organisierten wir gemeinsam mit SERPAJ-Mexiko einen Freiraum zur Reflexion der Organisationen unter Beteiligung von Ramesh Sharma, Vertreter der Bewegung Ekta Parishad aus Indien.
ARTIKULIERUNG
- Wir beteiligten uns an den monatlichen Treffen des Friedensnetzwerkes, ein Raum für Aktion und Reflexion, welcher von 16 Organisationen gebildet wird, die Friedens- und Versöhnungsprozesse in Chiapas unterstützen.
- Wir trafen uns mit Mitgliedern der SIPAZ-Koalition und nahen Partnern wie SweFOR (Schwedischer Zweig des Versöhnungsbundes), Witness for Peace (USA), peace brigades international (pbi) und CAREA (Deutschland).
- Am 21 und 22 März waren wir beim zweiten binationalen Treffen Chiapas-Guatemala zur Verteidigung des Landes in San Antonio Huista, Guatemala.
INFORMATION - Öffentlichkeitsarbeit
- Wir empfingen Delegationen, Studenten und Journalisten, um sie über die politische Lage in Chiapas und die Arbeit von SIPAZ zu informieren. Vom 27. Dezember 2008 bis 3. Januar 2009 koordinierten wir den Aufenthalt einer Delegation von Global Exchange (USA) in Chiapas.
- Im Januar traf sich ein Mittglied von SIPAZ in Holland mit den Organisationen CMC und IFOR (Internationaler Versöhnungsbund)

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