Erklärung des Netzwerkes für den Frieden zu den gewaltsamen Räumungen und willkürlichen Verhaftungen in Montes Azules

 San Cristobal de Las Casas, Chiapas; 04. September 2007

Am Samstag den 18. August 2007, wurde ein polizei-militärischer Einsatz  durchgeführt, koordiniert zwischen der Bundesregierung und der
 Staatsregierung von Chiapas, um die 39 indigene Tzeltal-Bewohner (darunter  26 Kinder), der Gemeinde Nuevo San Manuel und der Rancheria Buen Samaritano einer Zwangsräumung zu unterziehen. Beide Orte befinden sich im Bezirk  Ocosingo, innerhalb des Biosphärenreservats von Montes Azules. Die Rancheria  Buen Samaritano besteht schon bereits seit 12 Jahren und die Siedlung Nuevo  San Manuel seit mindestens 8 Jahren.

Nach Aussagen der vertriebenen Familien, trafen gegen 8:00 morgens mehrere  Hubschrauber ein, aus denen bewaffnete Agenten heraus stiegen, die die  Menschen auf gewaltsame Art und Weise aus ihren Häusern trieben, ohne  irgendeine vorhergehende Benachrichtigung, ohne ihnen irgendein Dokument zu  zeigen, und ohne ihnen irgendeine Erklärung abzugeben. Sie verluden alle  Familien einfach in die Hubschrauber, ohne ihnen zu erlauben irgendeine  Habseligkeit mitzunehmen, und nahmen sie mit ohne ihnen zu sagen wohin. All  ihre Häuser, ihre gesamte Ernte und ihr ganzes Eigentum wurden vernichtet.

Gegenwärtig werden die vertriebenen Familien in ein ehemaliges Bordell zusammengepfercht gehalten, nahe einer Müllhalde in der Umgebung der Gemeinde La Trinitaria. Sechs Männer werden im Gefängnis von El Amate" (CERESO 14), festgehalten, mehr als vier Fahrtstunden entfernt. Ihnen werden Anschläge gegen die Umwelt des Staates und Raub vorgeworfen.

Die Gesundheit der Vertriebenen, insbesondere die der Kinder und zweier schwangeren Frauen, ist in höchstem Masse gefährdet, aufgrund der unhygienischen Zustände an dem Ort an dem sie untergebracht sind, und wegen eines Falles von Windpocken. Des weiteren haben sie kein Zugang zu einer angemessenen Ernährung, und sind vollständig auf Unterstützung von außen angewiesen.

Die unterzeichnenden Organisationen drücken ihre tiefe Besorgnis über diese Tatsachen, die gegen alle Menschenrechte verstoßen, die in den
 internationalen Abkommen, Pakte und Verträge anerkannt werden, die von der Mexikanischen Regierung unterzeichnet worden sind.

Obgleich die Regierung die Rechtswirksamkeit des Eigentums der Kommunalgüter der Selva Lacandona und Anliegen des Umweltschutzes verteidigt, tut sie dies ohne zu berücksichtigen, dass nach Auflagen des Abkommens für Zivile und Politische Rechte, Artikel 47. "keine Anordnung des vorliegenden Abkommens einschließlich des Besitzrechtes) auf Kosten des inhärenten Rechts aller Gemeinden auf die volle und freie Nutznießung und Verwendung ihrer natürlichen Reichtümer und Ressourcen, interpretiert werden darf"

Außerdem hat sie es systematisch unterlassen ihren Verpflichtungen nach den Auflagen der ILO Konvention 169 nachzukommen, insbesondere nach Artikel 6 (Verpflichtung betreffende Bevölkerungen über gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen, die sie unmittelbar berühren zu konsultieren), Artikel 14 (Die Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land), Artikel 16 (Bevölkerungen dürfen aus dem von ihnen besiedelten Land nicht ausgesiedelt werden, oder im falls die Umsiedlung ausnahmsweise als notwendig angesehen wird, darf sie nur mit deren Zustimmung erfolgen.)

Das gleiche gilt für die Anweisungen des UN Sonderbeauftragten für  Menschenrechte und Grundfreiheiten der Indigenen Völker, Rodolfo
 Stavenhagen, nach seiner Mission in Mexiko im Jahre 2003, wo er angibt:

 "Keine indigene Gemeinde darf gegen ihren Willen außerhalb des  Biosphärenreservats von Montes Azules umgesiedelt werden. Jede Umsiedlung  der Gemeinden, die innerhalb des Reservats angesiedelt sind, darf nur mit  der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen.

Die indigenen Gemeinden müssen an der Leitung, Verwaltung und Kontrolle der  Naturschutzgebiete auf ihren Territorien oder Regionen beteiligt werden,  unter Berücksichtigung der kommunitären Anordnungen für Umweltschutz.

Die Einrichtung neuer Naturreservate in indigenen Regionen, darf nur unter  vorhergehender Konsultierung der betroffenen Gemeinden erfolgen, und die  Regierung hat die Entscheidung und das Recht der indigenen Gemeinden zur  Einrichtung ökologischer Gemeindereservate auf ihre Gebiete, zu respektieren  und zu schützen."

Auch in seinem Bericht von 2006 und im Anschluss an diesen Anweisungen, hebt  er hervor: "Das System der landwirtschaftlichen Normen und Gerichte ist im  Verhältnis zum gegenwärtigen Stand der Anerkennung der indigenen Rechte auf  ihr Land und natürlichen Ressourcen veraltet, und die Umweltschutzpolitik  hat die indigenen Rechte nur unzureichend berücksichtigt, wie im Fall des  Biosphärenreservats Montes Azules"

Wir fordern die Bundes- und Staatsregierung auf, im Rahmen der Auflagen der  UN-Richtlinien für Interne Vertriebene, die von Mexiko ebenfalls  unterzeichnet worden sind:

      • Umgehend die Erfüllung der Grundbedürfnisse der vertriebenen Familien zu  gewährleisten, einschließlich Ernährung, medizinische Versorgung und  Bekleidung, während ihre Situation geklärt wird;
      • Die Wiederherstellung der Rechte der vertriebenen indigenen Familien sowie  die Leistung von Entschädigungen und Reparationen der entstandenen Schäden;
      • Die Aufhebung der Anklagen und die Freilassung der Verhafteten, unter  Berücksichtigung der Gründe, die sie dazu gezwungen haben dieses Land zu  besetzen.
      • Die indigenen Bevölkerungen, die auf Gebiete angesiedelt sind, die zu  Naturschutzgebiete erklärt werden könnten, über Strategien für die  kulturelle und ökologische Bewahrung dieser Gebiete zu informieren, sie zu  konsultieren, und abzustimmen.
      • Zuletzt fordern wir die definitive Annullierung aller weiteren  Zwangsräumungen von Gemeinden, die innerhalb des Biosphärenreservats Montes  Azules angesiedelt sind, da eine gewaltsame Lösung auf keiner Weise dazu  beiträgt die strukturellen Ursachen der Umweltzerstörung der Region zu  lösen, sondern im Gegenteil nur weitere Ressentiments und soziale Konflikte  hervorruft.

DAS NETZWERK FÜR DEN FRIEDEN

  •  Alianza Cívica

  •  Zentrum für Frauenrechte von Chiapas (Centro de Derechos de la Mujer de  Chiapas)

  •  Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas

  •  Menschenrechtszentrum Fray Pedro Lorenzo de la Nada

  •  CIAM

  •  CIEPAC

  •  COFEMO

  •  Kollektiv Bildung für den Frieden (Colectivo Educación para la Paz)

  •  CORECO

  •  EDUPAZ

  •  Vernetzung und Kommunikation (Enlace y Comunicación)

  •  Maderas del Pueblo del Sureste

  •  Melel Xojobal

  •  PROPAZ

  •  Netzwerk für Kinderrechte in Mexiko (Red por los Derechos de la Infancia en  México)

  •  SERAPAZ

  •  SIPAZ
     
     übs. von Dana

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