Sorge um das Leben und die rechtliche Situation von Gefangenen. Kriminalisierung des sozialen Protests und der Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen
Der Internationale Dienst für den Frieden (SIPAZ) äußert große Besorgnis aufgrund einer Reihe von Vorfällen infolge der Verhaftung von sechs Tseltal-Indígenas des Ejidos San Sebastián Bachajón, Landkreis Chilón, Chiapas. Die Verhafteten erlitten unter anderem: Folter, schlechte Behandlung; fehlenden adäquaten Zugang zu Rechtsbeistand und das Fehlen eines Übersetzers, der ihre Sprache spricht; Verweigerung des Kontakts zur Außenwelt; Stigmatisierung in den Medien.
AnhängerInnen der Anderen Kampagne des Ejidos San Sebastián Bachajón organisierten eine Straßenblockade, um die Freilassung der Verhafteten zu fordern. Ein paar Tage später wurden zwei weitere Personen verhaftet, die in der Folge für mehrere Tage als verschwunden galten. Des Weiteren wurden verschiedene Akte von Repression sowie der Kriminalisierung des sozialen Protest und der Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen, die die Fälle verfolgen, beklagt.
Vorfälle:
Am Montag, den 13. Abril 2009, wurden Jerónimo Gómez Saragos, Antonio Gómez Saragos, Miguel Demeza Jiménez, Sebastián Demeza Deara, Pedro Demeza Deara und Jerónimo Moreno Deara, Tseltal-Indígenas des Ejidos San Sebastián Bachajón, Landkreis Chilón, von der chiapanekischen Polizeieinheit PEP festgenommen. Sie sind Anhänger der „Anderen Kampagne”, einer politischen Initiative der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN), die 2005 ins Leben gerufen wurde. Derzeit befinden sich die oben genannten Personen unter Arrest in einer Gefangenensammelstelle namens „Quinta Pitiquito“ im Landkreis Chiapa de Corzo.
Das Menschenrechtszentrum „Fray Bartolomé de Las Casas“ (CDHFBC) beklagte ihre willkürliche Verhaftung, Folter, qualvolle, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen sowie Verletzungen ihrer rechtlichen Garantien. Nach einem Gespräch mit ihnen hat das CDHFBC eine Eilaktion und mehrere Pressemitteilungen mit Aussagen der Verhafteten veröffentlicht. Diese geben Zeugnis über die Willkür ihrer Verhaftung und Verletzung ihrer Menschenrechte im Moment der Verhaftung wie auch in der Gefangenensammelstelle „Quinta Pitiquitos“ im Landkreis Chiapa de Corzo, wo ihnen die Garantien eines rechtmäßigen Prozesses verweigert wurden. Darunter fallen die Anwesenheit eines Übersetzers in ihrer Sprache sowie eines Anwalts, der ihre Kultur kennt, um eine angemessene Verteidigung zu garantieren, wie es im Rahmen der mexikanischen Verfassung vorgeschrieben ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Chiapas ihrerseits veröffentlichte in bezahlten Artikeln in den Zeitungen „La Jornada“ und „Cuarto Poder“ Fotos der sechs Verhafteten und bezeichnete sie als „Räuber“. Damit wurden ihre Ehre und Würde verletzt, da die ihnen vorgeworfenen Verbrechen rechtlich nicht bewiesen sind. Sie wurden somit in der Gesellschaft als Kriminelle stigmatisiert, in klarer Verletzung der Unschuldsvermutung.
Am 15. April begannen AnhängerInnen der Anderen Kampagne eine Straßenblockade an der Kreuzung Agua Azul, Landkreis Chilón, um die Freilassung der sechs Verhafteten zu fordern. Laut Zeugenaussagen trafen am selben Tag ca. um 17 Uhr „zwei Mannschaftswagen der mexikanischen Armee sowie ein LKW“ bei der Straßenblockade ein, „die sechs Luftschüsse abfeuerten“. Trotz dieses Einschüchterungsversuchs wurde die Blockade aufrecht erhalten, während staatliche Stellen bekannt gaben, dass „Bundeseinheiten die Straßensperre auflösen“ würden.
Am 17. April, gegen 12 Uhr, wurde das CDHFBC darüber informiert, dass ca. 800 Polizisten auf dem Weg nach Agua Azul seien, wo die Straßenblockade stattfand. In einer Aktualisierung der Eilaktion gab das Menschenrechtszentrum bekannt, dass zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei die Blockade von den DemonstrantInnen bereits selbst aufgelöst worden war. Trotz dieser friedlichen Handlung der AnhängerInnen der Anderen Kampagne in der Absicht, Konfrontationen zu vermeiden, provozierte die Polizei auf verschiedene Weise. Sie stahlen Geld und Dokumente der AnhängerInnen der Anderen Kampagne, was sich im Kassierhaus am Eingang zum Touristenzentrum der Wasserfälle von Agua Azul befand. Selbiges Kassierhaus war am 18. Juni 2008 wieder von den AnhängerInnen der „Anderen Kampagne“ übernommen worden, und wurde beim Polizeieinsatz am 17. April zerstört.
Im Laufe des Samstags, 18. April, hielt die PEP ihre Präsenz an der Kreuzung von Agua Azul und in Xanil aufrecht. Es fanden wiederholte Patroullien der PEP und der Polizeieinheit PEC sowie Hubschrauberüberflüge statt.
Am selben Tag erfuhr das CDHFBC von der Verhaftung von Alfredo Gómez Moreno aus der Gemeinde Xanil. Anscheinend wurde er durch Polizisten der PEP nach Hinweisen von Juan Carlos Jiménez Hernández, Mitglied der „Organisation zur Verteidigung der Rechte der Indigenen und Kleinbauern“ (OPDDIC), festgenommen. Das Menschenrechtszentrum wies darauf hin, dass die Verbindung zwischen Mitgliedern der OPDDIC und Funktionären der staatlichen Sicherheits- und Untersuchungsbehörden ein wiederkehrendes Muster in dieser Region sei, mit dem Ziel der Beschuldigung von AnhängerInnen der Anderen Kampagne und Mitgliedern der EZLN.
Am Morgen des 19. April wurde das CDHFBC von AnhängerInnen der Anderen Kampagne telefonisch darüber informiert, dass am 18. April gegen 21 Uhr Miguel Vázquez Moreno, als zapatistische Unterstützungsbasis identifiziert, an der Kreuzung von Agua Azul festgenommen wurde. Im Moment ist weder sein Aufenthaltsort noch seine rechtliche Situation bekannt. Die zwei Begleiter von Miguel Vázquez Moreno wurden willkürlich von 21 Uhr bis 2 Uhr des folgenden Tages in ihrem eigenen Fahrzeug festgehalten, was willkürlichem Freiheitsentzug entspricht.
Mehrere chiapanekische Zeitungen präsentierten am 21. April die TeilnehmerInnen der Straßenblockade, welche als Akt der Solidarität und für die Freilassung der Verhafteten durchgeführt wurde, als eine Gruppe von Kriminellen. UnternehmerInnen der Region des Urwalds „bedauerten, dass das Menschenrechtszentrum 'Fray Bartolomé de Las Casas' Verbrecher verteidigt“.
Unabhängig von den Straftaten, die noch belegt werden müssten, ist die Verletzung von Menschenrechten jedweder Person in jedem Rechtsstaat verboten und unter Strafe gestellt. Es sei zudem daran erinnert, dass der Staat nicht nur der Garant der Menschenrechte ist, sondern auch die einzige Instanz, die wegen Handlungen oder Unterlassungen schuldig ist, aus denen Menschenrechtsverletzungen resultieren.
Empfehlungen:
Vor dem Hintergrund klarer Verletzung und der Gefahr weiterer willkürlicher Handlungen und Menschenrechtsverletzungen gegen die AnhängerInnen der Anderen Kampagne des Ejidos San Sebastián Bachajón ruft SIPAZ die Zivilgesellschaft dazu auf, um folgendes zu bitten:
- Dass die Verhafteten in „Quinta Pitiquitos“, Chiapa de Corzo, unverzüglich freigelassen werden, da sie Opfer von Menschenrechtsverletzung wurden.
- Dass das Vorgehen der Polizisten und Funktionäre der Staatsanwaltschaft des Bundesstaates, die an den Vorfällen beteiligt waren, untersucht wird.
- Dass das Recht auf Demonstration und Protest wie auch die persönliche Integrität der Mitglieder der Anderen Kampagne des Ejidos San Sebastián Bachajón, Landkreis Chilón, garantiert wird, welche sich über die willkürlichen Handlungen der chiapanekischen und föderalen Behörden beschwert haben.
- Dass die verhafteten Personen nicht kriminalisiert werden und ihre Würde nicht verletzt wird, wie es durch die Veröffentlichung von Fotos geschehen ist, die sie als bereits Verurteilte und der Verbrechen Schuldige dargestellt hat.
- Dass Wege der friedlichen Lösung und des Dialogs als Antwort auf die sozialen Forderungen der Bevölkerung und ihrer Organisationen gesucht werden, sowie die Freilassung der Inhaftierten.
- Dass die Arbeit der MenschenrechtsverteidigerInnen respektiert und eine Kultur der Menschenrechte im Bundesstaat Chiapas gefördert wird, in der die Organismen zur Verteidigung und Förderung der individuellen und kollektiven Garantien ihre Arbeit ausüben können, ohne als VerteidigerInnen von Kriminellen abgestempelt zu werden.
- Dass die Rechte der Indigenen Völker respektiert werden und der Staat nicht in Versuchung kommt, Differenzen in der Forderung nach Autonomie durch Massaker wie das von Chinkultik am 3. Oktober des vergangenen Jahres zu lösen.
AUFRUFE AN:
Lic. Fernando Francisco Gómez-Mont Urueta
Innenminister
Bucareli 99. Col. Juárez, Del Cuauhtémoc
México D.F., CP 06600 MÉXICO
Fax: + 52 55 5093 3414
Correo-e.: secretario@segob.gob.mx
Mtro. Raciel López Salazar
Generalsstaatsanwalt des Bundesstaates Chiapas
Libramiento Norte y Rosa del Oriente, no. 2010
Col. El Bosque,
Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, CP 29000, MÉXICO
Fax: + 52 961 616 5724
Correo-e.: raciel.lopez@mje.chiapas.gob.mx
Lic. Juan José Sabines Guerrero
Gouverneur des Bundesstaates Chiapas
Palacio de Gobierno, 1º piso, Col. Centro
C.29000, Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, México
Fax: +52 961 618 8088
Correo-e.: juansabines@chiapas.gob.mx
Dr. José Luis Soberanes Fernández
Präsident der Nationalen Menschenrechtskommission
Comisión Nacional de los Derechos Humanos, Edificio “Héctor Fix Zamudio”, 6° piso
Blvd. Adolfo López Mateos n° 1922, Col. Tlacopac San Ángel, Del. Álvaro Obregón
México D.F., C.P. 01040, MÉXICO
Fax: +52 55 5681 7199
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