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:: Sonderbericht zum Fall Acteal (30. August 2009)

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (SCJN): Ein juristisch einwandfreies Urteil, eine fragwürdige Entscheidung im historischen und aktuellen Kontext

ActealAm 12. August dieses Jahres entschied die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN) zugunsten eines Revisionsantrags von 26 Indígenas, die seit mehr als elf Jahren inhaftiert waren. Sie waren für das Massaker von Acteal (Landkreis Chenalhó, Hochland von Chiapas) verurteilt worden, wo am 22. Dezember 1997 45 Indígenas ermordet wurden. 20 von ihnen wurden in den Morgenstunden des nächsten Tages freigelassen, im Fall der anderen sechs wurde entschieden, ihren Prozess neu aufzurollen. Weitere 31 Fälle, über die eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch aussteht, könnten zu einer ähnlichen Entscheidung führen.

Das Urteil der Richter der Ersten Kammer fiel mit vier Stimmen zugunsten des Antrags und einer Gegenstimme. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Urteile durch Beweismittel zustande gekommen waren, welche nicht rechtmäßig erlangt wurden. Zudem wurden Zeugenaussagen von der Bundesstaatsanwaltschaft (PGR) manipuliert. Die Richter betonten, dass das Recht der Verurteilten auf einen rechtmäßigen Prozess und auf eine angemessene Verteidigung verletzt worden war.

Die Richter, die zugunsten des Antrags stimmten, sehen diese Entscheidung als einen Fortschritt in der Bekämpfung der Straflosigkeit und in der Stärkung des Rechtsstaates in Mexiko an. So war nach Ansicht des Richters Juan Silva Meza die Entscheidung des SCJN eine klare Botschaft an die Strafverfolgungsbehörden, die verfassungsmäßig garantierten Rechte und damit die Menschenrechte ohne Ausnahme zu respektieren. Zudem sollten selbige Behörden dazu beitragen, solch exzessiv ausufernden Prozessen ein Ende zu bereiten, die Menschen unzulässig inhaftiert.

Die Verteidigung der Häftlinge, Mitarbeiter des Zentrums für ökonomische Forschung und Lehre (CIDE), hob den paradigmatischen Charakter des Falles hervor. So erklärte José Antonio Caballero der Zeitung „El Universal“: „Das Erlittene der von uns verteidigten Indígenas stellt keine Ausnahme dar. Im Gegenteil, dies kommt sehr häufig vor in den Strafprozessen, die in unserem Land passieren.“

 Auf der anderen Seite klagte die Organisation Las Abejas (zu der die Opfer im Fall Acteal gehörten) angesichts dieser Entscheidung: „Die Ungerechtigkeit des Obersten Gerichtshofs der Nation hat uns 12 Jahre zurückversetzt. Das Wenige, was an Gerechtigkeit für Acteal erreicht wurde, hat der SCJN vor wenigen Tagen in Straflosigkeit umgewandelt“.

Das Menschenrechtszentrum “Fray Bartolomé de Las Casas” (CDHFBC), die Verteidigung der Abejas, reagierte alarmiert: „Der SCJN hat ein Urteil über die Weise gesprochen, wie die  Strafprozesse ablaufen, und dies wird als 'historisch und transzendent für die mexikanische Rechtssprechung' gerühmt. Dabei wurde anstelle eines Urteils im Sinne wirklicher Gerechtigkeit, die den 'Rechtsstaat' stärkt, zugunsten der Freilassung von Paramilitärs entschieden, die Täter eines Verbrechens gegen die Menschheit sind und also solche von Überlebenden und unmittelbaren Zeugen identifiziert wurden“. Das CDHFBC betonte, „die Entscheidung des SCJN verschlimmert den Zustand der staatlichen Institutionen, die den Zugang zur Rechtssprechung und Maßnahmen garantieren sollten, die eine Wiederholung verhindern. Damit wird die Straflosigkeit gefestigt, weil diese Institutionen zugunsten von Gruppen benutzt werden, die zu den tatsächlichen Entscheidungsträgern gehören und an der Verschleierung eines Staatsverbrechens und seiner geistigen Urheber arbeiten und gearbeitet haben, was von diesem Menschenrechtszentrum sowie von verschiedenen lokalen, nationalen und internationalen Organisationen dokumentiert wurde“.

LeserInnen (vor allem außerhalb Mexikos) mögen sich fragen, weshalb dasselbe Ereignis ein so widersprüchliches Echo hervorrufen kann.

Die Situation vor dem Urteil

Am 22. Dezember 1997 ereignete sich in Acteal ein Massaker, bei dem 45 Tsotsil-Indígenas (16 Kinder, 20 Frauen – 4 von ihnen schwanger – sowie neun Männer) starben, die zur Organisation „Sociedad Civil Las Abejas“ gehörten. Sie wurden von einer Gruppe bewaffneter Zivilisten ermordet, als sie in der Kirche des Dorfes für den Frieden beteten. Die Untersuchungen der PGR führten zur Verurteilung von 83 Indígenas aus den Nachbargemeinden, die als Täter an dem Angriff beteiligt waren. Das CIDE übernahm die Verteidigung von 57 von ihnen. Zudem verbüßten 14 staatliche Funktionäre niederer Rangordnung Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren, wegen Unterlassung bei Mord und Verletzungen bzw. des Tragens von Waffen, die ausschließlich die mexikanische Armee benutzen darf. Im Gegensatz dazu wurden Funktionäre höherer Ränge und Armeeangehörige nie für eine mögliche Verwicklung in den Fall zur Rechenschaft gezogen.

 Bezug nehmend auf  die Täter unterstrich das CDHFBC in einer Mitteilung vor dem Urteilsspruch: „Es sei daran erinnert, dass der Ort, an dem das Massaker stattfand, ein Flüchtlingslager war. Die Menschen, die sich dort befanden, waren vor der paramilitärischen Gewalt in der Region geflohen. Davon zeugen Beschwerden und Dokumente vor dem Massaker. Menschen mussten ihre Dörfer aufgrund von Morddrohungen verlassen. Viele von ihnen wurden angegriffen und ihre Häuser von Menschen desselben Dorfes geplündert und in Brand gesteckt. Darunter waren sogar ihre Familienangehörigen, die – von Armeeangehörigen beeinflusst – die paramilitärische Gruppe bildeten, welche später das Massaker von Acteal begang. Deswegen können die daran beteiligten Personen identifiziert werden“. Es warnte, dass „(der SCJN) mit der Argumentation von 'Unrechtmäßigkeiten im Prozess' die Aussagen der Zeugen des Massakers in seinem Urteilsspruch nicht berücksichtigt, die klare Verantwortlichkeiten aufzeigen“.

Nach Angaben des CIDE gibt es fünf geständige Angeklagte, die die Namen von weiteren vier Indígenas nennen, welche auf freiem Fuß sind. Es erklärt, dass die Schuld der restlichen Gefangenen nicht bewiesen werden konnte.

Eine Entscheidung, die einen juristischen Fortschritt markiert?

Rein rechtlich gesehen ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs einwandfrei und kann als bedeutsames Signal in Richtung der so oft aufgezeigten strukturellen Defizite des Justizapparats sowie des Übels, das die Straflosigkeit in Mexiko darstellt, verstanden werden. Sie basiert auf der Annahme der Unschuld und den Prinzipien eines „rechtmäßigen Prozesses“, was verhindern sollte, dass auf illegale Weise erlangte Beweismittel in einem Prozess verwendet werden könnten. Der Richter José Ramón Cossío erklärte: „Für die Kammer sind die juristischen Gründe die einzigen, die zählen... Sonst würde es bedeuten, wenn in einem Strafurteil nicht-juristische Gründe zählten, dass jede Regel zählen würde, eben die des Stärkeren“.

An dieser Stelle sollte klargestellt werden, dass der Oberste Gerichtshof nicht über die Unschuld der Freigelassenen entschieden hat. Nach den Worten eines seiner Richter: „Es wurde entschieden, dass die Einspruch Erhebenden keinen rechtmäßigen Prozess hatten. Dies ist keine Stellungnahme darüber, ob sie unschuldig sind oder nicht“. Angesichts dieser Tatsache haben verschiedene Stimmen die Diskrepanz zwischen einer juristisch nicht anfechtbaren Antwort einerseits und der Forderung nach Gerechtigkeit andererseits beklagt.

Obwohl die Entscheidung einen „formellen“ Fortschritt darstellt, bleiben trotzdem zwei große Leerstellen im Bereich der Straflosigkeit: Obwohl einerseits mit dem Urteil bestätigt wurde, dass die Untersuchung der Bundesstaatsanwaltschaft im Fall Acteal Defizite aufwies und illegal zustande kam, bleibt nicht klar, wie weiter verfahren wird angesichts der Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft bei der Anfangsuntersuchung des Falles Gesetzesverstöße begangen haben könnte. Andererseits haben die Freigelassenen, sofern sie schuldig sind, ein Drittel der Strafe verbüßt. Wenn sie unschuldig sind, was der eindeutigen Identifizierung durch die Überlebenden und Familienangehörigen der Opfer widerspricht, bleibt die Frage offen, wer dann das Massaker begangen hat.

Eine fragwürdige Entscheidung im historischen und politischen Kontext

Viele Intellektuelle und Menschenrechtszentren haben das Urteil des SCJN infrage gestellt, da es weder den Kontext, in welchem das Massaker passierte, noch den anhaltenden Krieg in Chiapas berücksichtigt. Sie erklären, dass das erneute Aufrollen des Falles darauf abzielt, die Geschichte umzuschreiben. Damit soll die These gestützt werden, dass die Geschehnisse in Acteal eine Konfrontation zwischen Indígenas waren und nicht ein Verbrechen des Staates, womit den geistigen Urhebern weiterhin Straffreiheit gesichert würde.

SIPAZ erklärte in einem Bericht im Rahmen des zehnten Jahrestags des Massakers : „Es darf nicht der Kontext in Chiapas zum Zeitpunkt des Massakers ausgelassen werden, wenn darüber gesprochen wird, so als wäre es ein Einzelfall gewesen. Seit 1995 und während der Verhandlungen in San Andrés haben sowohl die EZLN also auch verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft  die gleichzeitige Anwendung einer Aufstandsbekämpfungsstrategie in der Nördlichen Zone von Chiapas angeprangert (wo die Gruppe „Paz y Justicia“ gefördert und geschützt wurde, was tausende Vertriebene und mehr als 100 Verschwundene und Ermordete zur Folge hatte). Einige Monate später wurde diese Strategie auf die Hochland- und Urwaldregion übertragen, womit sie zunehmend die Züge eines Krieges niederer Intensität annahm. Die Regierung schien auf die Möglichkeit zu setzen, dass die EZLN durch einen ausgedehnten Zermürbungskrieg mit politischen, militärischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und informationsbezogenen Dimensionen die erreichte lokale, landesweite und internationale Unterstützung verlieren würde“.

Im August wurden offizielle US-Dokumente, die jüngst freigegeben wurden, durch das Nationale Sicherheitsarchiv (National Security Archive) veröffentlicht, die die seit mehr als einem Jahrzehnt bekannten Beschwerden von Menschenrechtsorganisationen stützen. Diese belegen die direkte Unterstützung von Paramilitärs durch die mexikanische Armee im Kontext der Aufstandsbekämpfung gegen die zapatistische Basis in Chiapas. Der US-amerikanische Militärische Nachrichtendienst (DIA), eine Behörde des Pentagons, bestätigte, dass paramilitärische Gruppen „in der Zeit, als das Massaker von Acteal geschah, unter der Aufsicht des mexikanischen militärischen Nachrichtendienstes standen, als Ernesto Zedillo bereits Präsident war“, und dies mit „präsidentieller Zustimmung“.

Gegenwärtige und künftige Besorgnisse

In den Tagen nach dem Urteilsspruch bat Amnesty International die mexikanischen Behörden eindringlich, umfassende Untersuchungen durchzuführen, unter Berücksichtigung der notwendigen Garantieren, damit die Wahrheit herausgefunden und die Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen offengelegt würden. Dies solle auch die höheren Funktionäre und Armeeangehörigen einschließen, die im Verdacht stehen, durch Einwilligung oder Unterlassung in das Massaker verwickelt zu sein. Die Organisation äußerte besorgt: „Ohne Gerechtigkeit ist die Gemeinde zur Gefahr von mehr Gewalt verurteilt.“

Im Rahmen seines Besuchs in Acteal am 17. August erklärte der Vertreter des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Mexiko, Alberto Brunori: „Eine der Folgen davon, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Prozessrechte verletzt haben (...) ist, dass das Risiko besteht, dass das Massaker von Acteal ungesühnt bleibt, was nicht hinnehmbar ist“. Er rief die mexikanischen Behörden ebenso auf, „eine ausführliche, unabhängige und unparteiische Untersuchung durchzuführen. Es muss das individuelle und kollektive Recht auf die Wahrheit über die Umstände, unter denen das Massaker begangen wurde, garantiert werden. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden, damit die Familienangehörigen der Opfer eine Entschädigung gemäß den internationalen Standards der Menschenrechte erhalten, was die Einleitung von Maßnahmen einschließt, die eine Wiederholung verhindern“. Ebenso äußerte er seine Besorgnis darüber, dass „die Möglichkeit einer Zuspitzung der Gefahrensituation in der Zone besteht. Deswegen rufe ich die bundesstaatlichen Behörden dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Leben und die Integrität der BewohnerInnen der Region garantiert werden“.

In einem Kommuniqué, welches sie im Rahmen des Besuchs von Brunori verlasen, teilten ihm Las Abejas mit: „Wir haben unsere Sorge um unser Leben und unsere physische Integrität ausgedrückt. Also Zeugen erinnern wir daran, dass bei der Gegenüberstellung mit den Paramilitärs in der Strafanstalt diese uns drohten, Rechnungen mit uns zu begleichen, wenn sie freikämen. Aber wir wissen auch, dass die von der Regierung gewöhnlich anberaumten Sicherheitsmaßnahmen die Polizei und die Armee sind. Und diese sind eine Gefahr für unsere Dörfer, vor allem für die Frauen. Das für uns vertretbare wäre die Entsendung von nationalen und internationalen MenschenrechtsbeobachterInnen. Auf keinen Fall würden wir Leute der Regierung akzeptieren, denn aus Erfahrung wissen wir, dass sie kommen, um uns zu beobachten und Informationen über unsere Organisation und unseren Kampf heraus zu bekommen, damit sie danach Strategien planen können, um uns zu spalten und unsere Gemeinden zu desartikulieren“.

Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas hatte bereits vor der Urteilsverkündung festgestellt: „Das Urteil des Obersten Gerichtshofs birgt ein unmittelbares Risiko für die Überlebenden und Familienangehörigen der Opfer von Acteal, die ausgesagt haben, und ist ein Risiko für den sozialen Frieden in der Region. Es darf nicht vergessen werden, dass in den Dörfern von Chenalhó, die als Beteiligte der Aufstandsbekämpfung ausgewiesen sind, immer noch die Waffen lagern, mit denen das Massaker von Acteal begangen wurde. Deswegen würde die Freilassung der Paramilitärs, die heute in Haft sitzen, eine Neuaufstellung und Reaktivierung dieser Gruppen in Chiapas ermöglichen“.

Mit gewissem politischen Realismus hat die chiapanekische Regierung versucht, die Rückkehr der Freigelassenen nach Chenalhó zu verhindern, um Konfrontationen und Übergriffe zu verhindern. Ihnen wurde Land, Wohnraum und Arbeit angeboten. Las Abejas haben den zumindest begrenzten Charakter dieser Sicherheitsmaßnahmen angeprangert: „Wir sehen, dass sich nach der Freilassung der Paramilitärs viele Dinge beginnen aufzudecken und zu klären. So ist es mit der Aktion der Regierung von Juan Sabines, der den freien Mördern hilft, damit sie in 'Glorie' leben können. Wir Überlebenden von Acteal fassen dies so zusammen: 'Willst Du Geschenke, Wohnhilfe, Geld und Land? Bring Kinder, schwangere Frauen um und Du bekommst, was Du willst. Taten, nicht nur Worte!' So sagt auch Präsident Calderón, dass seine Regierung kein erneutes Acteal zulassen wird, aber er akzeptiert die Entscheidung des SCJN. Warum ist er dann einverstanden mit der Freilassung der Mörder von Acteal, die so und mit der Hilfe ihrer Leute in den Gemeinden die ZeugInnen des Massakers von Acteal angreifen könnten“ (vollständiges Kommuniqué auf Spanisch)

SIPAZ arbeitet seit 1997 im Landkreis Chenalhó. Aufgrund der durch Gespräche und Besuche erlangten Information sind wir besorgt über die ansteigende Spannung in der Region durch neue Patrouillen von Armee und Polizei sowie des deutlich gemachten Interesses der Freigelassenen, nach Chenalhó zurückzukehren. Zudem betrifft das Urteil und die Interpretation desselben durch verschiedene entscheidende Akteure im Rahmen des in Chiapas andauernden ungelösten bewaffneten Konflikts nicht nur den Landkreis Chenalhó, sondern den gesamten Bundesstaat.


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